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Fussverkehr Schweiz ist gegen die Abschaffung der Velovignette

Der Ersatz der spezifischen Fahrradhaftpflichtversicherung durch eine Pauschallösung über die Privathaftpflicht ist nicht verursachergerecht. Die FussgängerInnen müssten damit für Fahrradunfälle mitzahlen. Im Rahmen der Vernehmlassung wird auch die Abschaffung des Versicherungsobligatoriums für Mofas und Fahrzeuge mit gering Motorkraft (Elektrofahrräder und andere elektrisch unterstützte Fahrzeuge) zur Diskussion gestellt. Fussverkehr Schweiz wehrt sich hier dezidiert gegen eine Aufweichung der Zulassung. Fahrzeuge, die geeignet sind auf Fussgängerflächen zu verkehren sollen nicht zugelassen werden. Eine Zulassung soll auf Personen mit Behinderung beschränkt werden.

Vollständige Vernehmlassungsantwort

Sämtliche Unterlagen zum Geschäft

22.06.2010

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